Für Modernisierungsarbeiten können Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Seit dem 01.01.2009 können bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro so bis zu 1.200 Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden!
Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die
anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die
Handwerkerleistung - beispielsweise ein Kontoauszug - beigelegt werden.
Beispielrechnung:
Wir berechnen an Arbeitskosten für die Modernisierung eines Garagentores und einer Haustür 1.000 Euro (fiktiver Wert). Zuzüglich 19% MwSt sind dies insgesamt 1.190 Euro. 20% von 1.190 Euro entspricht
238 Euro - um diesen Betrag mindert sich die tarifliche Einkommensteuerschuld.